Gas - Wasser - Heizung
Großhandel, Import-Export
SFA-Sanibroy-Zentralwerkskundendienst
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ronald Vysoky GmbH
Heinestraße 5-7
1020 Wien
Österreich
T: +43 (1) 214 02 16 - 0
F: +43 (1) 214 02 16 - 9
info@vysoky.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Online-Shop & Vor-Ort-Leistungen
Stand: [02/2026]
1. Geltungsbereich und Kundengruppen
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Ronald Vysoky GmbH (im Folgenden „wir“ oder „Ronald Vysoky GmbH“) und
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Verbrauchern im Sinn des § 1 KSchG (B2C) und
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Unternehmern im Sinn des § 1 UGB (B2B),
die über unsere Website / unseren Online-Shop oder im Zuge von Vor-Ort-Leistungen (Montage, Service, Reparatur, Beratung) abgeschlossen werden.
2. Soweit in diesen AGB ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, gelten die jeweiligen Sonderregelungen nur für die genannte Kundengruppe.
3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben (insbesondere bei B2B-Geschäften).
4. Begriffsbestimmungen:
Als Kunde gilt der jeweilige Vertragspartner (Verbraucher oder Unternehmer). Im Zusammenhang mit Vor-Ort-Leistungen wird der Kunde auch als Auftraggeber bezeichnet. Ein Ansprechpartner ist eine vom Auftraggeber benannte Person vor Ort, die zur Ermöglichung der Leistungserbringung (insbesondere Zutritt, Zugang zu Anlagen, organisatorische Abstimmungen) berechtigt ist. Weitergehende Beauftragungen (z. B. Zusatzleistungen, Austausch ganzer Komponenten, kostenpflichtige Zusatzarbeiten) bedürfen einer gesonderten Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber.
2. Vertragspartner und Kontakt
Ronald Vysoky GmbH
Heinestraße 5–7
1020 Wien, Österreich
Telefon: +43 (1) 214 02 16
E-Mail: info@vysoky.at
3. Vertragsarten, Online-Shop und Vor-Ort-Termine
3.1 Online-Shop:
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Die Darstellung der Produkte im Shop stellt noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
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Mit Abschluss des Bestellprozesses (z.B. Klick auf „Jetzt kaufen“ o.ä.) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
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Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail) oder durch Lieferung der Ware zustande.
3.2 Vor-Ort-Termine (Montage/Service/Beratung):
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Terminanfragen sind unverbindlich.
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Ein Vor-Ort-Termin gilt als fix vereinbart, sobald wir diesen mündlich oder schriftlich bestätigt haben.
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Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, erfolgen Arbeitstermine tagsüber als Zeitfenster. Ein genaues Eintreffen zu einer bestimmten Uhrzeit kann nicht zugesagt werden. Als Fixtermin gilt grundsätzlich nur der erste Termin des Tages (bzw. ein ausdrücklich als „Fixtermin“ bestätigter Termin).
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Für Unternehmer gelten unsere schriftlichen Angebote grundsätzlich als freibleibend; ein bindender Vertrag entsteht durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
4. Kostenvoranschläge
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Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet – unverbindliche Schätzungen.
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Gültigkeit: Sofern im Kostenvoranschlag nichts Abweichendes angegeben ist, ist dieser ab Ausstellungsdatum 1 Monat gültig.
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Materialpreise: Die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Materialpreise basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Einkaufspreisen. Kommt es bis zur Ausführung aufgrund von Preisänderungen unserer Zulieferanten zu Erhöhungen bei Materialkosten, informieren wir den Kunden vor Ausführung. In diesem Fall können sich ausschließlich die Materialpreise entsprechend ändern; die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Arbeits-/Stundensätze bleiben davon unberührt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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Abweichungen / Kostenüberschreitungen: Ergibt sich im Zuge der Leistungserbringung, dass zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich sind (z.B. aufgrund nicht erkennbarer Gegebenheiten vor Ort) oder eine wesentliche Abweichung vom Kostenvoranschlag zu erwarten ist, informieren wir den Kunden unverzüglich. Die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen werden gesondert zu den jeweils gültigen Stundensätzen und Materialpreisen verrechnet.
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Kostenpflichtige Kostenvoranschläge: Ein Entgelt für die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist nur zu zahlen, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde (bei Verbrauchern nur, wenn zusätzlich vorab auf diese Zahlungspflicht hingewiesen wurde). Wird auf Basis des Kostenvoranschlags ein Auftrag für die darin beschriebenen Leistungen erteilt, wird das hierfür verrechnete Entgelt auf der Endrechnung als Gutschrift ausgewiesen bzw. in Abzug gebracht.
5. Preise, Steuern, Versand-, Montage- und Anfahrtskosten
5.1 Verbraucher (B2C):
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Alle im Online-Shop und im Endkundenbereich angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Versand-, Montage- und Anfahrtskosten werden gesondert berechnet; sie richten sich nach unserer jeweils aktuellen Preisliste.
5.2 Unternehmer (B2B):
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Sämtliche Preise verstehen sich als Netto-Preise, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht eine Reverse-Charge-Regelung zur Anwendung kommt (siehe Punkt 15).
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Für Versand-, Montage- und Anfahrtskosten gelten die im Angebot oder in der Preisliste genannten Konditionen.
5.3 Preise:
Sofern im Angebot oder bei der Terminvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, gelten unsere Standardpreise laut aktueller Preisliste.
5.4 Arbeits- und Wegzeiten:
Wegzeit gilt als Arbeitszeit. Abrechnung erfolgt im Halbstunden-Takt, mindestens jedoch eine halbe Stunde pro Einsatz.
5.5 Mehraufwand:
Zusätzlicher Aufwand durch fehlende Vorbereitung vor Ort (kein Zugang, fehlende Anschlüsse, nicht abgestimmte bauliche Gegebenheiten etc.) kann zu Mehrkosten führen, die gesondert nach Aufwand verrechnet werden.
5.6 Entsorgung / Altmaterial:
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat – sofern nicht anders vereinbart – der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies zusätzlich nach Aufwand gemäß aktueller Preisliste zu vergüten.
6. Lieferung, Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Lieferfristen / Termine:
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Liefer- und Ausführungstermine werden entweder beim Produkt oder individuell im Angebot bzw. bei der Terminvereinbarung angegeben.
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Gegenüber Unternehmern sind Liefertermine grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
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Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik sowie nicht vorhersehbaren und von uns nicht verschuldeten Verzögerungen unserer Zulieferer oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs um die Dauer des Ereignisses.
6.2 Mitwirkungspflichten:
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich sicher, dass
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freier Zugang zu den relevanten Räumen und Leitungen besteht,
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ausreichend Energie, Wasser und Beleuchtung verfügbar sind,
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alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen,
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geeignete Lagerflächen für Material und Werkzeuge zur Verfügung stehen.
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soweit erforderlich, die Anfertigung von Fotos (und ggf. kurzen Videos) zur Dokumentation der Leistung, Qualitätssicherung und Beweissicherung zu ermöglichen (keine Veröffentlichung ohne ausdrückliche Zustimmung; Details siehe Punkt 16).
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bauseits beigestelltes Material muss für den vorgesehenen Zweck geeignet, vollständig und mit erforderlichen Zulassungen/Unterlagen versehen sein.
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die Lage von verdeckt geführten Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie sonstigen Vorrichtungen, Hindernissen, Fluchtwegen, Störungs- und Gefahrenquellen und – soweit erforderlich – statischen Angaben bzw. projektbedingten Änderungen unaufgefordert bekannt zu geben.
6.3 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung:
Verzögerungen, Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.4 Teillieferungen (v.a. B2B):
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, sofern dies zumutbar ist; sie können gesondert abgerechnet werden.
7. Gefahrtragung und Aufbewahrung von Material
1. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten (der nicht der Beförderer ist) über; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Nach Übergabe der Ware, jedoch vor Montagebeginn, ist der Kunde verpflichtet, das Material sachgerecht und sicher zu verwahren. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung haftet der Kunde.
3. Bei Unternehmern geht die Gefahr – soweit gesetzlich zulässig – bereits mit Übergabe an den Transporteur über.
8. Zahlung, Fälligkeit, Verzugszinsen, Aufrechnung
8.1 Zahlungsarten Verbraucher:
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Im Online-Shop stehen die jeweils angebotenen Zahlungsarten (z.B. Vorauskasse, Karte, PayPal, Nachnahme, Barzahlung bei Abholung) zur Verfügung.
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Bei Vor-Ort-Leistungen ist der Rechnungsbetrag grundsätzlich sofort nach Rechnungslegung fällig; Zahlung in bar oder Karte im Geschäft oder per Express Online-Überweisung.
8.2 Zahlungsbedingungen Unternehmer:
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Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
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Bei Zahlungsverzug von Unternehmern sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie angemessene Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
8.3 Verbraucher-Verzug:
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
8.4 Aufrechnung:
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden; bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als nicht Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
9. Eigentumsvorbehalt und Insolvenz
1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
2. Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung in unserem Eigentum; bei Zahlungsverzug oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
10. Widerrufs-/Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen
(nur Verbraucher)
10.1 Widerrufsrecht:
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt bei Waren mit dem Tag der Übergabe/Übernahme der Ware, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses (jeweils nach Maßgabe des FAGG)
10.2 Details & Ausnahmen:
Die vollständige Widerrufsbelehrung mit allen Ausnahmen (z.B. kundenspezifische Anfertigungen, hygienisch versiegelte Waren, bereits gebrauchte Hebeanlagen, geöffnete Ersatzteile, bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen) ist auf unserer Website unter der Seite „Widerrufsbelehrung“ abrufbar.
10.3 Abwicklung des Widerrufs
Die Abwicklung des Widerrufs (Rückzahlung, Rücksendung, Wertersatz) richtet sich nach der veröffentlichten Widerrufsbelehrung.
10.4 Notdienst / dringende Reparatur
Bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat, besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 2 FAGG).
Der Auftrag umfasst in diesem Fall ausschließlich Maßnahmen zur unmittelbaren Schadensabwehr bzw. Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit. Weitergehende Arbeiten (z. B. Austausch ganzer Anlagenteile, Sanierungen, Zusatzinstallationen) erfolgen nur nach gesonderter Beauftragung (Textform genügt, z. B. E-Mail, SMS oder Unterschrift am Arbeitszettel).
10.5 Rücksendungen von Fäkalien-Hebeanlagen / hygienerelevanten Produkten (Widerruf/Rücktritt)
Bei Ausübung des Rücktrittsrechts sind Fäkalien-Hebeanlagen sowie vergleichbare hygienerelevante Produkte vor der Rücksendung vollständig zu entleeren und hygienisch zu reinigen sowie transportsicher zu verpacken. Rücksendungen, die stark verunreinigt sind (insbesondere mit Fäkalien), können aus Hygiene- und Arbeitsschutzgründen zurückgewiesen oder – nach Wahl des Kunden – auf dessen Kosten zurückgesendet werden.
Der Verbraucher hat gemäß § 15 Abs 4 FAGG Wertersatz für einen Wertverlust zu leisten, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Einbau, Inbetriebnahme oder Verunreinigung kann einen Wertverlust bis zum vollen Warenwert begründen.
11. Kulanz-Rücknahme von Waren
11.1 Verbraucher:
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Unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsrechten nehmen wir unbenutzte, originalverpackte und unbeschädigte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe freiwillig zurück.
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Für die Prüfung und Wiedereinlagerung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwerts zzgl. MwSt. verrechnet.
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Gesetzliche Rechte (insbesondere Gewährleistung und Rücktritt nach Punkt 10) bleiben unberührt.
11.2 Unternehmer:
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Unternehmern steht kein Rücktrittsrecht zu. Eine Rücknahme von Waren erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und auf Kulanzbasis.
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Wir sind berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Bruttowarenwerts (inkl. USt.) zu verrechnen.
12. Stornierungen und Ausfallgebühren bei Vor-Ort-Terminen
12.1 Terminabsage / Terminverschiebung
Sofern nicht individuell anders vereinbart, gilt für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen:
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Absage/Verschiebung bis 24 Stunden vor dem bestätigten Termin: kostenfrei.
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Absage weniger als 24 Stunden vor dem bestätigten Termin: Verrechnung des nachweislich entstandenen Aufwands, zumindest jedoch Anfahrtszeit sowie 50 % der für den Termin reservierten Arbeitszeit gemäß aktueller Preisliste/Auftragsbestätigung.
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Wird uns zum bestätigten Termin kein Zutritt zum Objekt ermöglicht oder wird der Kunde/Ansprechpartner nicht angetroffen und ist nicht erreichbar, werden Anfahrtskosten sowie 100 % der für den Termin reservierten Arbeitszeit gemäß aktueller Preisliste/Auftragsbestätigung verrechnet.
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Bereits ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung der Arbeitszeit werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand/Schaden entstanden ist.
12.2 Zusätzliche Kosten:
Verhindert der Kunde (insbesondere Unternehmer) die Durchführung zum vereinbarten Termin (z.B. kein Zugang, Baustelle nicht vorbereitet), behalten wir uns vor, zusätzlich entstandene Kosten (Anfahrt, Wartezeiten, unnötige Anlieferungen etc.) in Rechnung zu stellen.
12.3 Nachgewiesene Notfälle (Stornierungen)
Einen nachgewiesenen Notfall des Kunden werden wir prüfen und im Einzelfall kulant berücksichtigen.
13. Behelfsmäßige Reparaturen
1. Bei Notreparaturen oder provisorischen Maßnahmen, bei denen nur vorübergehende Lösungen möglich sind, besteht nur eine entsprechend eingeschränkte Haltbarkeit.
2. Wir weisen darauf hin, wenn es sich um eine lediglich behelfsmäßige Reparatur handelt. Der Kunde ist verpflichtet, eine dauerhafte Lösung zeitnah in Auftrag zu geben.
14. Gewährleistung und Haftung
14.1 Gewährleistung Verbraucher (B2C)
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Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (in der Regel 24 Monate bei beweglichen Sachen).
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Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware bzw. Leistungserbringung.
14.2 Gewährleistung Unternehmer (B2B)
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Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe oder Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.
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Unternehmer sind verpflichtet, gelieferte Ware und Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 5 Werktagen schriftlich zu rügen; versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu melden. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
14.3 Haftung (alle Kunden, mit Differenzierung)
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Für Sach- und Vermögensschäden haften wir – soweit gesetzlich zulässig – nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
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Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; eine Haftung für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
14.4 Fremdmaterial / bauseits beigestellte Teile (Kundenmaterial)
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Stellt der Kunde Materialien, Bauteile oder Geräte („bauseits beigestelltes Material“) bei, übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung. Unsere Gewährleistung und Haftung beziehen sich in diesem Fall ausschließlich auf die fachgerechte Montage/Installation bzw. die von uns erbrachte Arbeitsleistung. Für Mängel, Funktionsstörungen oder Schäden, die auf das beigestellte Material zurückzuführen sind (z. B. Materialfehler, fehlende Zulassungen, Inkompatibilität), haften wir nicht, soweit gesetzlich zulässig.
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Ist das beigestellte Material nach unserer Einschätzung ungeeignet oder sicherheitsrelevant bedenklich, sind wir berechtigt, die Verarbeitung abzulehnen oder nur nach schriftlicher Freigabe des Kunden auszuführen.
14.5 Einsendung von Fäkalien-Hebeanlagen im Rahmen von Gewährleistung/Garantie
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Zur Prüfung von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen hat der Kunde die betroffene Fäkalien-Hebeanlage in einem entleerten und hygienisch gereinigten Zustand zur Verfügung zu stellen und transportsicher zu verpacken.
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Liegt ein Gewährleistungsmangel vor, erfolgt die Verbesserung oder der Austausch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Liegt kein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall vor (z. B. Fehlbedienung, Verstopfung/Fremdkörper, ungeeignete Einbausituation, unsachgemäße Installation) oder ist die Anlage bei Anlieferung stark verunreinigt, sind wir berechtigt, Prüf-, Reinigungs-/Desinfektions- und Transportkosten nach tatsächlichem Aufwand gemäß aktueller Preisliste zu verrechnen oder die Anlage auf Kosten des Kunden zurückzusenden.
14.6 Herstellergarantie / Werkskundendienst (SFA Sanibroy)
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Sofern wir für Produkte der SFA Sanibroy Deutschland GmbH bzw. SFA Österreich GmbH als autorisierter Werkskundendienst tätig werden, erfolgt die Abwicklung von Herstellergarantie- und Serviceleistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Garantiebedingungen des Herstellers.
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Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers und schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber uns als Verkäufer nicht ein.
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Der Auftraggeber hat für Garantie-/Serviceeinsätze insbesondere die erforderlichen Nachweise (z. B. Kaufbeleg/Installationsdatum) bereitzustellen und die Zugänglichkeit der Anlage sicherzustellen; Fäkalienanlagen sind vor einem Serviceeinsatz – soweit erforderlich – durch den Betreiber abzupumpen.
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Ergibt die Prüfung, dass kein Garantie-/Gewährleistungsfall vorliegt oder die Voraussetzungen der Herstellergarantie nicht erfüllt sind (z. B. Fehlbedienung, Fremdkörper/Verstopfung, unsachgemäße Installation, fehlende Nachweise, fehlende Zugänglichkeit, starke Verunreinigung), sind wir berechtigt, Prüf-, Reinigungs-/Desinfektions-, Transport- und Arbeitskosten nach tatsächlichem Aufwand gemäß aktueller Preisliste zu verrechnen bzw. die Anlage auf Kosten des Auftraggebers zurückzusenden.
14.7 Unberechtigte Mängelbehauptungen / Prüfaufwand
Behebungen oder Prüfungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar. Sind Mängelbehauptungen unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für Prüfung/Feststellung der Mängelfreiheit zu ersetzen.
15. Umsatzsteuer und Reverse Charge
Die Umsatzsteuer und Reverse Charge gilt nur für Unternehmer, sprich das B2B Geschäft.
1. Unsere Lieferungen und Leistungen an Unternehmer werden grundsätzlich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt, sofern nicht die Steuerschuld kraft Gesetzes auf den Leistungsempfänger übergeht („Reverse Charge“).
2. Reverse Charge kommt insbesondere bei bestimmten Bauleistungen in Betracht (z.B. Installations-, Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten an Bauwerken), wenn der Auftraggeber selbst entsprechende Leistungen erbringt oder erbringen lässt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Für die Anwendung von Reverse Charge benötigen wir insbesondere:
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UID-Nummer des Unternehmenskunden,
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schriftliche Bestätigung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
4. Ist eine Reverse-Charge-Abrechnung nicht zulässig oder liegen die erforderlichen Angaben bei Anbotslegung nicht vor, wird mit Umsatzsteuer fakturiert.
16. Datenschutz
1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG).
2. Details zur Art, zum Umfang und zu den Zwecken der Datenverarbeitung finden Sie in der auf unserer Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
-> www.vysoky.at/datenschutzerklaerung
3. Zur Dokumentation der Leistung, zur Qualitätssicherung sowie zur Beweissicherung (z. B. bei Mängeln, Schäden oder Leitungsverläufen) können wir im erforderlichen Umfang vor, während oder nach der Ausführung Fotos (und falls nötig kurze Videos) anfertigen und in der Auftragsdokumentation speichern. Wir achten dabei nach Möglichkeit darauf, keine Personen oder privaten Gegenstände abzubilden. Eine Veröffentlichung (z. B. Website/Social Media) erfolgt nur mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung. Nähere Informationen (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechte) finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
17. Gerichtsstand, Streitbeilegung und anzuwendendes Recht
1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand Verbraucher:
Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Verbrauchers.
3. Gerichtsstand Unternehmer:
Für alle Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
4. Wir sind bemüht, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich zu lösen. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Hinweis: Im konkreten Streitfall gelten allfällige Informationspflichten nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG).
18. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen in Textform (z. B. E-Mail). Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
3. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf unserer Website veröffentlichte Fassung (mit Fassungsdatum). Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht. Auf Wunsch stellen wir diese AGB auch jederzeit in Papierform in unserem Betrieb zur Verfügung.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
